QUALITÄT
Koolwijk verbindet beispiellose Dienstleistungen mit Professionalität. Koolwijk Polsbroek ist NEN-EN-ISO 9001 (2015) zertifiziert und für Zolltätigkeiten (AEO) zertifiziert. In den letzten 25 Jahren sparten wir nachweislich 67% unseres CO2-Ausstoßes ein.

AEO-ZERTIFIZIERT
Um die strengeren Sicherheitsvorschriften für den internationalen Verkehr zu erfüllen, hat sich die „Koolwijk Expeditie“ um das Zertifikat „Authorised Economic Operator“ (AEO) beworben. Dieses Zertifikat wurde uns im Oktober 2010 vom Zoll ausgestellt. Voraussetzung für diesen Status ist, dass Koolwijk wichtige Sicherheitskriterien erfüllt, darunter eine ISO 9001-Zertifizierung. Als AEO werden wir beim Zoll bevorzugt behandelt, wodurch sich die Verzögerungen an den Grenzen verringern. Ein wichtiger Vorteil im internationalen Handelsverkehr.

CO2-ZERTIFIKAT
Qualität bedeutet für Koolwijk auch das Eintreten für Umweltbelange. Aus diesem Grunde arbeiten wir mit nachhaltiger Logistik, u.a. durch die Optimierung der Ladekapazität, modernes Material, Schulung unserer Fahrer und alternative Transportmittel. Außerdem analysieren wir den Abfallstrom in unseren Lagerhallen kritisch. Durch kluge Anpassungen erreichten wir daraufhin eine CO2-Reduktion von gut und gerne 67%. Umgerechnet entspricht dies dem Ausstoß eines PKW, der 850 Mal um die Erde fährt – im Jahr!
LIEFERBEDINGUNGEN
Koolwijk informiert seine Kunden über die Bedingungen, die wir bei der Ausführung unserer Arbeiten hantieren. Alle unsere Arbeiten erfolgen gemäß den Niederländischen Speditionsbedingungen (Allgemeine Bedingungen Fenex), die am 1. Juli 2004 in der Kanzlei des Landgerichts in Rotterdam hinterlegt worden sind. Sofern die Transporte von uns selbst durchgeführt werden, gelten je nach Art der Transporte die Seecontainer-Transportvorschriften, AVC-Konditionen (Inlandstransporte) und CMR-Konditionen (grenzüberschreitende Transporte). Die Bedingungen in Artikel 19 der FENEX-Bedingungen (Recht auf Zurückbehaltung), gelten auch in Bezug auf die oben aufgeführten Transportvorschriften, wobei "Spediteur" als "Transporteur" verstanden werden muss. Die Lagerung und der Umschlag, sowie die Aufbewahrung und Lieferung von Waren erfolgt gemäß den Lagerungsbedingungen Amsterdam-Rotterdam, die von der Unternehmensvereinigung der Region Amsterdam festgelegt und am 3. Oktober 2006 in den Kanzleien der Gerichte in Amsterdam und Rotterdam hinterlegt worden sind. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt. Zugleich gelten die Allgemeinen Zahlungsbedingungen von „Transport en Logistiek Nederland“, die am 2. Juli 2002 in der Kanzlei des Landgerichts in Den Haag hinterlegt worden sind. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt. Die Bedingungen werden auf Wunsch kostenlos übermittelt.